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Spanien
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Nein/1 | Nein | Nein | | Österreich | Nein/1 | Nein | Nein | | Schweiz | Nein/1 | Nein | Nein | | Andere EU-Länder | Nein/1 | Nein | Nein | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
Anmerkung: Spanien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muß der Reisepaß während des Aufenthalts gültig sein. [1] Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Z.B. verlangt Ryanair auf allen Flügen für alle Passagiere Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 16 Jahren.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Anguilla, Argentinien, Australien, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei, Bulgarien, Cayman-Inseln, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, St. Helena, Turks- und Caicos-Inseln, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Transit: Reisende, die weiterreisen ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige folgender Staaten benötigen jedoch generell ein Transitvisum: Afghanistan, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Cote d'Ivoire, Eritrea, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Kuba, Liberia, Mali, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka und Togo.
Visaarten: Es gibt verschiedene Einreisevisa, je nach Dauer und Zweck der Einreise.
Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Gültigkeitsdauer: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.
Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen: (a) 2 ausgefüllte Antragsformulare. (b) 2 Paßfotos. (c) Gültiger Reisepaß. (d) Bestätigung über gebuchte Rück- oder Weiterreise. (e) Unterkunftsbestätigung. (f) Angabe von Reisezweck. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) Gebühr. (i) Geschäftsvisum: schriftliche Einladung einer Firma oder Handelskammer in Spanien.
Bei postalischer Antragstellung muß ein adressierter und frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Anmerkung: Die für einen Visaantrag einzureichenden Unterlagen variieren je nach Nationalität und Länge bzw. Grund des Aufenthaltes. Weitere Informationen erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Bearbeitungszeit: Zwischen 2 Tagen und 6 Wochen, abhängig von der Nationalität. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.
Aufenthaltsgenehmigung: Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren:
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen seit dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Bis zum 1. Oktober 2004 gelten folgende Übergangsregelungen:
- entweder kann der internationale Impfpaß verwendet werden, wenn die Tollwutimpfung vor dem 1. Oktober 2004 durchgeführt wurde und wenn der internationale Impfpaß mit dem Heimtierausweis gleichwertige Bestimmungen aufweist. Eine Kennzeichnung der Tiere ist ebenfalls erforderlich.
- oder die bisher gültige einzelstaatliche Vorschrift ist gültig (siehe unten).
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Jedes Tier im Alter von unter 12 Wochen benötigt ein Gesundheitszeugnis. Für jedes Tier im Alter von über 12 Wochen muß in einem Gesundheitszeugnis, das max. 10 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf, eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde.
Anmerkung: Papageien und Sittiche aus Kambodscha, China (VR), Indonesien, Japan, Süd-Korea, Laos, Pakistan, Thailand und Vietnam dürfen nicht nach Spanien verbracht werden.
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