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Spanien
Duty Free
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt;
2 l Wein;
250 ml Eau de Toilette und 50 g Parfüm;
500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakt;
100 g Tee oder 40 g Tee-Extrakt;
Geschenke im Wert von 37,26 €.
Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Einfuhrbestimmungen: Ein Einfuhrverbot besteht für Geflügel, Geflügelprodukte und Vögel aus einigen asiatischen Ländern.
Elektronische Geräte dürfen nur für den Eigenbedarf eingeführt werden. Sie müssen bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise wieder ausgeführt werden.
Warenverkehr innerhalb der EU: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
300 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
150 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
75 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1000 g Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüms und 3/8 l Eau de Toilette;
2 kg frisches Gemüse;
andere Waren ohne Begrenzung des Warenwerts.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden ?Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt? der Europäischen Kommission.)
Duty-free-Verkauf in der EU: Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern (s.o.).
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